Verkehrsstrafrecht

 

Auf deutschen Straßen kommt es täglich zu mehr oder minder schweren Straftaten. Sind Sie als Opfer oder Täter in eine Straftat involviert? Als Fachanwalt für Verkehrsrecht mit langjähriger Erfahrung kann ich Sie unter anderem bei folgenden Angelegenheiten beraten und verteidigen.

• Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 142 StGB (Fahrerflucht)
• Fahren ohne Fahrerlaubnis § 21 StVG
• Gefährdung des Straßenverkehrs § 315 c StGB

• Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr § 315 b StGB
• Verbotenes Kraftfahrzeugrennen § 315 d StGB
• Trunkenheit im Verkehr § 316 StGB
• Fahrlässige Körperverletzung §§ 299, 230 StGB
• Fahrlässige Tötung § 222 StGB

 

Die oben aufgezählten Straftaten sind nicht abschließend. Sie stellen aber die häufigsten Straftatbestände im Verkehrsstrafrecht dar.

Wir versprechen Ihnen eine schnelle, umfassende und kompetente Beratung. Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns unter der Nummer 05731-2454590.