Anwalt für Strafrecht
Kanzlei Devletli in Bielefeld und Bad Oeynhausen
Wenn Sie mit dem Gesetz in Konflikt stehen, benötigen Sie eine schnelle, kompetente Beratung. Bei uns erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden einen Termin.
Mit unserer Kanzlei bieten wir Ihnen professionelle und diskrete Hilfe rund um die Themen Strafrecht, Jugendstrafrecht, BTMG, Wirtschaftsstrafrecht, Körperverletzung, Verkehrsstrafrecht, Strafbefehl, Haftbefehl, Verhaftung, Hausdurchsuchung, Berufung und Revision.
- Beratung durch einen Fachanwalt für Strafrecht
- Juristischen Beistand mit Kompetenz und Empathie
- Über 10 Jahre Erfahrung im Strafrecht
- Sehr hohe Mandantenzufriedenheit
- Schnelle Terminvergabe, in dringenden Fällen auch am Wochenende
JETZT ANRUFEN
Wir stehen an Ihrer Seite
Falls Sie eine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Vorladung erhalten haben, wegen einer Straftat verhaftet wurden oder Anklage gegen Sie erhoben wurde, sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft keinerlei Erklärungen bzw. Einlassungen abgeben.
Sobald Sie uns beauftragt haben, fordern wir Einsicht in Ihre Ermittlungsakte an. Anschließend erläutern wir Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Dabei legen wir großen Wert darauf, Ihnen auch komplexe juristische Sachverhalte jederzeit verständlich darzustellen.
Kompetenz & Strategie für Ihren Erfolg
Nachdem wir uns ein Bild von Ihrer Situation gemacht haben, geben wir Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten. Zudem besprechen wir zusammen mit Ihnen, welches Vorgehen und welche Verteidigungsstrategie in Ihrem Fall am besten ist.
Mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft können oft pragmatische Lösungen gefunden und viele Konflikte geklärt, ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Sollte es dennoch zu einem Verfahren kommen, erklären wir Ihnen den Ablauf und entwerfen gemeinsam mit Ihnen eine optimale Verhandlungsstrategie.
Warum ein Fachanwalt für Strafrecht?
Frühzeitig einen Fachanwalt für Strafrecht zu beauftragen, verschafft Ihnen in der Regel bessere Verteidigungsmöglichkeiten. Zwar darf sich jeder Rechtsanwalt »Verteidiger« nennen, doch als »Fachanwalt für Strafrecht« darf sich nur jemand bezeichnen, der diesen Titel von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen bekommen hat. Die Voraussetzungen dafür sind das Bestehen einer umfangreichen theoretischen Prüfung in dem Rechtsgebiet, die regelmäßig Fortbildung im Strafrecht sowie nachweisbare praktische Erfahrung als Strafverteidiger in strafrechtlichen Fällen, insbesondere vor höheren Gerichten.
Das heißt: Wenn Sie für Ihr Strafverfahren uns als »Fachanwalt für Strafrecht« engagieren, stellen Sie sicher, dass Sie vor Gericht bestmöglich vertreten werden.
Unsere Schwerpunkte
Kontakt, Beratung und Beistand
Die Vorwürfe und das Strafverfahren sind für Betroffene sehr belastend und können sowohl im Privatleben als auch im Berufsleben empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wir leisten Ihnen als unsere Mandaten im Ermittlungsverfahren daher nicht nur Rechtsbeistand, sondern sehen es auch als unsere Aufgabe, Ihnen Ängste zu nehmen und Sicherheit zu geben.
Rufen Sie uns jetzt an. Wir werden uns schnellstmöglich Ihrer Sache annehmen.