Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Ein Bußgeldbescheid ist schnell in der Welt. Zum Beispiel wenn Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten oder den geforderten Sicherheitsabstand nicht eingehalten haben.

Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid umgehend überprüfen. Die Einspruchsfrist beträgt lediglich 14 Tage. So lange haben Sie Zeit, sich gegen den Bußgeldbescheid zu wehren. Der Bußgeldbescheid wird zwar mit der Zustellung wirksam. Rechtskräftig wird er aber erst, wenn innerhalb der Frist kein Einspruch erfolgt. Die Zeit drängt also. Ich berate Sie gerne!

 

Geblitzt, was tun?

Anders verhält es sich, wenn Sie geblitzt wurden. Dann sollten Sie zunächst einfach abwarten. Eventuell erhalten Sie weder einen Anhörungsbogen noch einen Bußgeldbescheid. Sollten Sie jedoch entsprechende Post bekommen, dürfen Sie keine Zeit verlieren! Rufen Sie mich an, sobald Sie ein Anhörungsschreiben erhalten.

Beachten Sie: Sie sind als Beschuldigter nicht verpflichtet, eine (schriftliche) Aussage zu machen, auch wenn manche Bußgeldstellen ihre Schreiben so aufsetzen, als müssten Sie sich innerhalb einer bestimmten Frist zu dem Vorfall äußern.

Haben Sie bereits einen Bußgeldbescheid erhalten, läuft auch hier eine Frist von 14 Tagen. Innerhalb dieser müssen Sie gegen den Bescheid Einspruch einlegen. Die Frist läuft bis 24:00 Uhr des 14. Tages. Das heißt, dass Sie den Einspruch auch noch kurz vor Mitternacht per Fax einlegen können. Es empfiehlt sich natürlich, die Frist nicht bis zum letzten Moment auszureizen.

 

Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht

Haben Sie einen Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid erhalten? Ich zeige Ihnen, wie Sie dagegen Einspruch einlegen können und was es dabei zu beachten gilt.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht vertrete ich deutschlandweit Mandanten in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. In den meisten Fällen ist Ihre Anwesenheit im Gerichtsverfahren nicht nötig, so dass ich den Termin ohne Sie wahrnehmen und mich für Sie einsetzen kann.

Verlieren Sie keine Zeit! Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns unter der Nummer 05731-2454590. Das Kanzleiteam Devletli wird sich umgehend bei Ihnen melden.