Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – Was nun?
Haben Sie, ein Familienmitglied oder ein Bekannter gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verstoßen und brauchen nun juristische Beratung durch einen Anwalt? Seit 2011 betreuen wir Klienten im Strafrecht, unter anderem bei Jugendkriminalität, Verkehrsdelikten oder Verstößen gegen das BtMG – persönlich, individuell und umfassend. Gerne beraten wir auch Sie als Ihr Rechtsanwalt oder Pflichtverteidiger.Was ist das Betäubungsmittelgesetz?
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln sowie mit den Rohstoffen, die zur Herstellung von Betäubungsmitteln verwendet werden.

Das BtMG hat eine doppelte Wirkung. Einerseits stellt es die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicher. Andererseits soll es den Missbrauch von Betäubungsmitteln sowie die Entstehung einer Betäubungsmittel- bzw. Drogenabhängigkeit so weit wie möglich verhindern.

Eine Widerhandlung gegen das BtMG ist in Deutschland eine Straftat und wird mit Freiheitsstrafen und Geldstrafen bedroht. Wenn das Vergehen als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird, droht “nur” eine Geldbuße.

Beispiele für Straftaten und Strafmaße  im Zusammenhang mit dem BtMG
Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr:

  • Abgabe und Überlassung von Betäubungsmitteln von einem Angeklagten, der über 21 Jahre alt ist, an Personen, die unter 18 Jahre alt sind.
  • Das Handeltreiben, Herstellen, Abgeben oder der Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren:

  • Mitglied einer Bande, die zur gemeinschaftlich zur fortgesetzten Begehung von Verstößen gegen das BtMG verbunden ist.
  • Gewerbsmäßige Herstellung und Weitergabe von Betäubungsmitteln
  • Verabreichung einer nicht geringe Menge, die einer Person zum unmittelbaren Verbrauch überlassen wird, wodurch leichtfertig dessen Tod verursacht wird.

Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren:

  • Wer Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie ein- oder ausführt und dabei als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.
  • Wer mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt oder sie sich verschafft und dabei eine Schusswaffe oder sonstige Gegenstände mit sich führt, die zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind.

Wovon hängt das konkrete Strafmaß ab?
Das Strafmaß hängt immer von der Art und der Menge sowie der Gefährlichkeit des Betäubungsmittels ab. Außerdem spielen die Qualität und der Wirkstoffgehalt des jeweiligen Betäubungsmittels eine erhebliche Rolle.

Für das Strafmaß spielt es auch eine Rolle, wie viele und was für Vorstrafen der Betroffene bereits besitzt. Angeklagte mit mehreren Vorstrafen erhalten durchaus höhere Strafen als Angeklagte mit überhaupt keinen Vorstrafen.

Welche bestimmten Regelungen gelten in Niedersachsen?
Das Betäubungsmittelgesetz gilt in ganz Deutschland. In Niedersachsen gelten daher keine anderen Regelungen. Lediglich die Menge an Betäubungsmitteln, die noch als “geringe Menge” bewertet wird, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.

Beachten Sie: Eine “geringe Menge” bedeutet nicht, dass eine generelle Straflosigkeit gibt. Stattdessen gibt es die (Brutto-)Menge einer Droge an, bis zu der von einer strafrechtlichen Verfolgung abgesehen werden kann. Voraussetzung für ein Absehen von der Strafverfolgung ist, dass das Cannabis nur zum Eigenverbrauch bestimmt war. Das Verfahren wird dann in aller Regel eingestellt.

Verstoß gegen das BtMG im Straßenverkehr
Sobald der Angeklagte ein Betäubungsmittel konsumiert hat und unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnimmt, besteht die Gefahr, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Der Entzug der Fahrerlaubnis kann angeordnet werden, sofern der Betroffene im Straßenverkehr Fahrfehler begangen hat, die darauf zurückzuführen sind, dass er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Bei einem hohen Konsum von Betäubungsmitteln reicht teilweise schon die bloße Teilnahme am Straßenverkehr, um bestraft zu werden, da so für die anderen Verkehrsteilnehmer eine potenzielle Gefahr geschaffen wird. Wer sich also bekifft ans Steuer setzt oder unter dem Einfluss von anderen Drogen steht, riskiert seinen Führerschein, selbst wenn er keine Fahrfehler begangen hat.

Beim Konsum von Alkohol gelten hinsichtlich der Einstufung der Fahruntüchtigkeit starre Grenzen (relative Fahruntüchtigkeit ab einem Blutpromimillegehalt von 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen, absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 ‰). Bei Betäubungsmitteln gibt es diese eindeutigen Einstufungen nicht. Darum zieht die Staatsanwaltschaft in diesen Fällen meistens einen Sachverständigen hinzu. Nachdem diese Einschätzung über die

Fahrtüchtigkeit des Betroffenen vorgenommen hat, kann die Staatsanwaltschaft der Entzug der Fahrerlaubnis anordnen.

Welche Medikamente und Drogen fallen unter das BtMG?
Die Liste der Substanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, ist lang. Man unterscheidet zwischen medizinisch-therapeutischen Stoffen und illegalen Rauschmitteln. Das BtMG führt diese Betäubungsmittel in den Anlagen I bis III des BtMG auf.

Zu den medizinisch-therapeutischen Stoffen gehören unter anderen opioide Schmerzmittel wie Morphine, Fentanyl, Oxycodon, Buprenorphin, Tilidin oder Hydromorphon. Diese Arzneimittel, die Betäubungsmittel sind oder enthalten, sind von Ärzten verschreibungspflichtig.

Illegale Rauschmittel sind dagegen zum Beispiel Heroin, Mescalin, Kokain, Hanf bzw. Cannabis, Marihuana/Gras, Haschisch, Ecstasy, LSD und Crystal Meth.

Was ist mit Alkohol, Zigaretten und Legal Highs?
Der Konsum von Alkohol und Zigaretten fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Alkohol müsste aus rein wissenschaftlicher Sicht eigentlich ebenfalls zu den Betäubungsmitteln gehören, denn er ist psychoaktiv, macht abhängig und kann akute und chronische gesundheitliche Störungen auslösen. Alkohol wird jedoch aus kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Gründen nicht dazu gezählt. Zigaretten stellen ein ebenso großes Suchtpotenzial dar, doch auch hier greift das BtMG nicht.

Legal Highs sind synthetische Drogen, die nicht in der Natur vorkommen, sondern im Labor hergestellt werden. In den Legal Highs sind häufig Bestandteile von synthetischen Cannabinoiden und Badesalze enthalten, die gesetzlich nicht legal sind. Sie werden auch als Designerdroge bezeichnet.

Eine Designerdroge ist eine synthetische Version einer illegalen Droge, die chemisch leicht verändert wurde, um als legal eingestuft zu werden. Es handelt sich quasi um ein Experiment von Chemikern, um neue Drogen herzustellen, die verkauft werden können, ohne das Gesetz zu brechen. Die in den Legal High befindlichen Substanzen werden jedoch nach und nach ins Betäubungsmittelgesetz aufgenommen und somit für illegal erklärt. Was heute noch erlaubt ist, kann also morgen schon verboten sein.

Wir helfen!
Sind Sie aufgrund des Betäubungsmittelgesetzes in einen Konflikt mit der Polizei und Staatsanwaltschaft gekommen? Seit 2011 berate ich Klienten im Strafrecht und kämpfe für ihre Rechte. Gerne helfe ich auch Ihnen: Sie erreichen mich unter der Nummer 05731-2454590. Das Kanzleiteam Devletli wird sich umgehend bei Ihnen melden.