Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist eine schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers gegenüber einem Arbeitnehmer, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen bzw. einer arbeitsvertraglichen (Neben-) Pflicht Folge zu leisten. Zudem erfolgt mit ihr der Hinweis, dass für den Fall einer Wiederholung des Pflichtvertoßes arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen und sogar eine Kündigung möglich ist.

Allerdings stellt nicht jedes Schreiben des Arbeitgebers eine zulässige Abmahnung dar, selbst wenn dieses mit „Abmahnung“ überschrieben ist. Andererseits muss eine Abmahnung auch nicht zwingend das Wort „Abmahnung” enthalten.

Im Gegensatz zu einer Kündigung muss eine Abmahnung nicht schriftlich erfolgen. Für spätere Beweiszwecke ist eine schriftliche Abmahnung jedoch sinnvoll.

Eine Abmahnung hat folgende Funktionen und muss entsprechende Inhalte haben:

  1. Rügefunktion
    Der Arbeitsgeber muss in der Abmahnung den exakten Sachverhalt wiedergeben, der ihn zur Abmahnung veranlasst hat. Wann hat der Arbeitnehmer sich wie (vertragswidrig) verhalten. Hat der Arbeitnehmer beispielsweise mehrfach die Arbeit zu spät aufgenommen, reicht ein pauschaler Hinweis hierauf nicht aus. Aus der Abmahnung muss für den Arbeitnehmer das pflichtwidrige Verhalten konkret hervorgehen – wann ist der Arbeitnehmer um wieviel Uhr erschienen anstelle von. Das heißt, dass die Abmahnung das Datum und die Verspätungsdauer ganz genau beinhalten muss.
  2. Aufforderungsfunktion/ Hinweisfunktion
    Die Abmahnung muss zudem die konkrete Aufforderung enthalten, das gerügte Verhalten zukünftig zu unterlassen. In dem Beispiel mit der Verspätung wäre es so, dass in der Abmahnung stehen muss, dass der Arbeitnehmer seine Tätigkeit morgens pünktlich (Uhrzeit angeben) aufzunehmen hat.
  3. Warnfunktion
    Schließlich muss der Hinweis erfolgen, dass der Arbeitnehmer im Wiederholungsfall mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zu einer Kündigung zu rechnen hat.

Kann eine Abmahnung verspätet und damit unwirksam sein?

In der Regel kann eine Abmahnung nicht verspätet sein. Das heißt, dass es keine Frist für den Arbeitgeber gibt, in der eine Abmahnung zu erfolgen hat. Jedoch kann eine Abmahnung verfristet sein. Das bedeutet, dass sie nach einem gewissen Zeitraum verwirken kann. Pflichtwidriges Verhalten sollte daher zeitnah angesprochen und ggf. abgemahnt werden, damit auch eine zeitnahe Verhaltensänderung vorgenommen werden kann.

Muss ein Arbeitnehmer vor Ausspruch einer Abmahnung angehört werden?

Nein. Es empfiehlt sich jedoch dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und ihn darauf hinzuweisen, dass eine Abschrift des Abmahnschreibens zur Personalakte genommen wird.

Was kann man gegen eine Abmahnung tun?

Wenn ein Betriebsrat im Unternehmen besteht, können Sie sich dort wegen einer unberechtigt ergangenen Abmahnung beschweren. Der Betriebsrat hat die Aufgabe den Arbeitnehmer zu unterstützen und zwischen ihm und dem Arbeitgeber zu vermitteln (§ 85 Abs.1 BetrVG).

Sollte die Abmahnung unberechtigt erfolgt sein, kann auch Klage auf Rücknahme und Entfernung der Abmahnung  aus der Personalakte erhoben werden. In diesem Verfahren trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast, dass die Abmahnung berechtigt ist.

Schnelle und kompetente Beratung

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