Haftbefehl erhalten – Was tun?

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Was ist ein Haftbefehl?

Ein Haftbefehl ist die schriftliche Anordnung von einem Richter, eine Person, die einer schweren Straftat verdächtigt wird, festzunehmen und in Untersuchungshaft zu bringen. Der Haftbefehl wird vorher von Staatsanwaltschaft beantragt.

Es gibt verschiedene Arten von Haftbefehlen:

Untersuchungshaftbefehl
Sicherungshaftbefehl Vollstreckungshaftbefehl
Arresthaftbefehl
Internationaler Haftbefehl
Europäischer Haftbefehl
Vorführungshaftbefehl

Voraussetzungen für einen Haftbefehl

Der Richter hält den Beschuldigten bei einer schweren Straftat für dringend tätverdächtig. Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte wirklich der Täter ist.
Es besteht ein Haftgrund.
Der Haftbefehl ist Hinblick auf den Tatvorwurf nicht unverhältnismäßig, das heißt die Sicherung des Strafverfahrens kann nicht durch andere Mittel wie z.B. Kautionszahlung, Meldeauflagen oder die Passabgabe erreicht werden.
Der Beschuldigte ist auf der Flucht oder es besteht Flucht-, Wiederholungs- oder Verdunkelungsgefahr

Da ein Haftbefehl einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte des Beschuldigten darstellt, muss der Richter immer auch die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Haftbefehl und der begangenen Straftat beachten. Dazu zählt die Schwere des Eingriffs in die Lebenssphäre des Beschuldigten und auch seinen Gesundheitszustand zu berücksichtigen.

Gründe für einen Haftbefehl

Der Haftgrund der Flucht besteht, wenn der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält.
Fluchtgefahr bedeutet, dass bestimmte Tatsachen vorliegen, die eine Flucht als nachvollziehbar erscheinen lassen.
Bei der Verdunklungsgefahr müssen bestimmte Tatsachen für den Verdacht vorliegen, dass der Beschuldigte in unzulässiger Weise auf Beweismittel, Zeugen oder Sachverständige einwirkt oder andere zu solchem Verhalten veranlasst.
Wiederholungsgefahr besteht, wenn davon auszugehen ist, dass der Beschuldigte die Straftat erneut begehen wird.

Der Beschuldigte erhält eine Abschrift des Haftbefehls, auf dem folgende Angaben gemacht werden:

Name des Beschuldigten
Die Straftat, derer der Beschuldigte dringend verdächtigt wird
Der Haftgrund
Ausführungen zur Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft

Wird der Beschuldigte per Haftbefehl von der Polizei gesucht?

Befindet sich der Beschuldigte bereits in Gewahrsam der Polizei, muss dieser innerhalb von 24 Stunden nach der Ergreifung durch die Polizei dem Richter vorgeführt werden, der dann den Haftbefehl zu erlassen hat. Der Beschuldigte wird dann in Untersuchungshaft genommen.

Befindet sich der Beschuldigte noch auf freiem Fuß, wird er von der Polizei an seinem Wohnsitz oder dem aktuellen Aufenthaltsort aufgesucht und festgenommen. Sofern der Beschuldigte jedoch nicht aufgefunden werden kann, schreibt die Staatsanwaltschaft ihn national zur Fahndung und Festnahme aus. Gerät der Beschuldigte dann in eine Grenz-, Auto- oder Personenkontrolle (z.B. Flughafen, Grenzübergang), kann die Polizei den Beschuldigten festnehmen. Das heißt, dass eine Ausreise mit einem erlassenen Haftbefehl nicht erlaubt ist.

Sofern sich der Beschuldigte im Ausland aufhält, kann die Staatsanwaltschaft einen europäischen Haftbefehl erlassen. Der Beschuldigte kann dann auch im Ausland von der Polizei festgenommen werden und wird an Deutschland ausgeliefert.

Wenn der Beschuldigte trotz Haftbefehls nicht von der Polizei aufgefunden wird, gelten die Vorschriften der Verjährung. Die Verjährungsfrist ist dabei abhängig von der begangenen Straftat (z.B. bei Betrug fünf Jahre, ein Mord verjährt allerdings nie!).

Wie lange ist der Haftbefehl gültig?

Der Haftbefehl bleibt grundsätzlich solange bestehen, bis dieser vollstreckt wird. Solange kein Urteil gesprochen wurde, soll der Vollzug der Untersuchungshaft in der Regel sechs Monate nicht überschreiten. Das zuständige Oberlandesgericht kann jedoch diese Frist bei Vorliegen bestimmte Umstände verlängern, die die Fortdauer der Haft rechtfertigen.

Welche Möglichkeiten hat der Betroffene gegen einen Haftbefehl?

Der Beschuldigte kann einen Antrag auf Haftprüfung stellen. Darunter versteht man die gerichtliche Überprüfung, ob der Haftbefehl aufzuheben oder sein Vollzug auszusetzen ist. Entscheiden muss dies der Richter, der den Haftbefehl erlassen hat.

Zudem besteht die Möglichkeit der Haftbeschwerde. Diese ist aber nur möglich, wenn noch kein Antrag auf Haftprüfung gestellt worden ist.

Sofern der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wurde, kann die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten bestimmte Auflagen beantragen und vom Richter erteilt werden (z. B. einmal die Woche bei der Polizei melden oder den Pass einbehalten, damit der beschuldigte nicht ins Ausland flüchten kann).

Wann wird der Haftbefehl aufgehoben?

Der Haftbefehl muss aufgehoben werden, sobald die Voraussetzungen des Haftbefehls nicht mehr vorliegen oder wenn eine anhaltende Untersuchungshaft nicht im angemessenen Verhältnis zur Straftat steht.

Schnelle und kompetente Beratung

Droht Ihnen ein Haftbefehl oder wurde bereits ein Haftbefehl ausgestellt? Wir setzen uns für Ihre Freilassung ein. Wir leisten Ihnen rund um die Uhr juristischen Beistand. Rufen Sie unsere Kanzlei an. Sie erreichen mich unter der Nummer 05731-2454590. Das Kanzleiteam Devletli wird sich umgehend bei Ihnen melden.