Was ist ein Betriebsübergang?

Ein Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB liegt vor, wenn ein Betrieb (oder ein Teil eines Betriebs) durch Rechtsgeschäft (Verkauf) auf einen anderen Inhaber übergeht. In diesem Fall tritt der neue Inhaber in die Rechte und Pflichten aus dem im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Betriebsbedingte Kündigungen infolge oder wegen des Betriebsübergangs sind nicht statthaft.

Wann liegt ein Betriebsübergang vor?

Wann ein Betriebsübergang vorliegt, ist im Gesetz nicht eindeutig definiert. Daher muss dies immer im Einzelfall geprüft werden. Das BAG (Bundesarbeitsgericht) spricht bei einem Betriebsübergang von einer „wirtschaftlichen Einheit“. Doch auch dies reicht für eine genaue Differenzierung nicht aus. Daher musste sich der Europäische Gerichtshof ebenfalls mit der Frage des Betriebsübergangs beschäftigen. Dieser hat sieben Punkte aufgelistet, bei deren Vorliegen ein Betriebsübergang zu bejahen ist.

  1. Die Art des Unternehmens
    2. Der etwaige Übergang der materiellen Aktiva
    3. Wert der immateriellen Aktiva
    4. Die etwaige Übernahme der Arbeitnehmer durch den neuen Inhaber
    5. Die etwaige Übernahme der Kundschaft
    6. Der Grad der Ähnlichkeit der Tätigkeit vor und nach der Übernahme
    7. Dauer der eventuellen Unterbrechung der Geschäftstätigkeit

Betriebsübergang planen und prüfen

Planen Sie einen Betriebsübergang oder sind Sie in einem Unternehmen beschäftigt, dass verkauft werden soll? Gerne prüfen wir für Sie, ob es sich in Ihrem Fall um einen Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB handelt. Aus Arbeitnehmersicht ist es wichtig, ob ein Betriebsübergang vorliegt. Schließlich sollten Sie wissen, ob Sie sich auf ein neues Arbeitsverhältnis einlassen oder Ihnen ihre bisherigen Rechte weiter zustehen.Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und versprechen Ihnen eine schnelle, umfassende und kompetente Beratung. Rufen Sie an. Sie erreichen das Kanzleiteam unter der Nummer 05731-2454590. Gerne vereinbaren wir einen zeitnahen Beratungstermin mit Ihnen.