Arbeitsvertrag

Durch den Arbeitsvertrag wird ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer begründet, in welchem die wechselseitigen Haupt- und Nebenleistungspflichten geregelt sind. Während der Arbeitnehmer zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung verpflichtet ist, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dafür den entsprechend vertraglich vereinbarten Lohn bzw. das Gehalt zu zahlen.,  Gerne prüfen wir auch Ihren Arbeitsvertrag, damit Sie genau wissen, worauf Sie sich einlassen und später keine bösen Überraschungen erleben.

Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich vereinbart sein?

Nein. Ein Arbeitsvertrag muss nicht zwingend schriftlich geschlossen werden. Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag hat seine Gültigkeit. Ist ein Arbeitsvertrag mündlich geschlossen, ist dies sogar automatisch ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Eine Befristung des Arbeitsvertrages ist nämlich nur bei Wahrung der Schriftform wirksam. Durch die mündliche Zusage ist der Arbeitsvertrag zwar bindend, eine zeitliche Beschränkung aber ungültig. Gleichwohl verlangt das Nachweisgesetz die schriftliche Abfassung und es gibt auch den Vertragsparteien Sicherheit, wer wem konkret welche Leistung schuldet, wie die Arbeitszeiten geregelt sind, wieviel Urlaub dem Arbeitnehmer zusteht u.v.a.m.

Sollten Sie auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen?

Ja. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag schafft klare Linien – für beiden Seiten. Hier gilt das Motto: „Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser!“ Solange beide Parteien sich an die mündliche Vereinbarung halten, ist alles gut. Doch wenn sich das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verschlechtert, tauchen häufig Probleme  und Unklarheiten auf. Da ist es zu Beweiszwecken unerlässlich, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu haben.

Sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag vor Unterzeichnung überprüfen lassen?

Grundsätzlich sollten Sie den Arbeitsvertrag vor Ihrer Unterschrift gründlich und aufmerksam lesen. Wenn es Unklarheiten gibt oder Sie sich unsicher sind, was bestimmte Abschnitte und Formulierungen bedeuten, sollten Sie eine Beratung oder eine Prüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen. So können Sie sich im Falle des Falles sehr viel Ärger ersparen. Insbesondere die Regelungen zu Überstunden können Sie im Nachhinein bares Geld und wertvolle Zeit kosten. Aber auch eine eventuelle Versetzung an andere Standorte kann das Privatleben des Arbeitnehmers unverhältnismäßig belasten. Die Liste möglicherweise strittiger Punkte im Arbeitsvertrag lässt sich fast beliebig erweitern, so dass Sie mit einer fachgerechten Prüfung Ihres  Arbeitsvertrages auf der sicheren Seite sind.

Schnelle und kompetente Beratung

Wünschen Sie eine Prüfung Ihres Arbeitsvertrages oder wollen Sie als Arbeitgeber für künftige Arbeitnehmer mal ein auf Sie individuell abgestimmtes Muster erstellen lassen? Wir versprechen Ihnen eine schnelle, umfassende und kompetente Prüfung und Beratung.

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