Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, der das Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet. Er wird oft auch Auflösungsvertrag genannt. Ob der Vertrag zum Vorteil oder zum Nachteil des Arbeitnehmers ist, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab.

Abfindung im Aufhebungsvertrag

In Aufhebungsverträgen werden oft auch Abfindungen vereinbart. Sie sollten sehr vorsichtig sein und den Vertrag vor Unterzeichnung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen. Unter Umständen droht eine Sperrzeit des Arbeitslosengeldes von bis zu zwölf Wochen.

Auch wenn der Arbeitsgeber Sie zum Abschluss des Aufhebungsvertrages drängt, sollten Sie den Vertrag zunächst mit einem Rechtsanwalt besprechen. Schließlich ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages ein Vertrag, den Sie freiwillig eingehen. Nach der Unterschrift können Sie keine Kündigungsschutzklage mehr einreichen.

21 Tage Frist für Kündigungsschutzklage

Im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag ist eine drohende Arbeitgeberkündigung eine einseitige Willenserklärung. Im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber haben Sie 21 Tage Zeit, um eine Kündigungsschutzklage zu erheben. In den meisten Fällen erhalten Arbeitnehmer durch einen gerichtlichen Vergleich im Kündigungsschutzklageverfahren eine höhere Abfindung als sie freiwillig vom Arbeitgeber im Rahmen eines Aufhebungsvertrages angeboten wird..

Schnelle und kompetente Beratung

Wurde Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten? Wir versprechen Ihnen eine schnelle, kompetente und umfassende Beratung. Gemeinsam mit Ihnen setzen wir Ihren Anspruch auf eine angemessene Abfindung durch. Rufen Sie gerne an. Sie erreichen uns unter der Nummer 05731-2454590.