Revision — die Überprüfung des Urteils.
Mit der Revision wird ein erstinstanzliches Urteil auf Rechtsfehler überprüft. Anders als bei der Berufung findet keine erneute Tatsachenfeststellung statt — entscheidend ist allein die rechtliche Würdigung. Eine erfolgreiche Revision setzt fundierte strafprozessuale Kenntnisse und eine sorgfältige Aufarbeitung der Verfahrensakten voraus.