Revision

Revision — die Überprüfung des Urteils.

Mit der Revision wird ein erstinstanzliches Urteil auf Rechtsfehler überprüft. Anders als bei der Berufung findet keine erneute Tatsachenfeststellung statt — entscheidend ist allein die rechtliche Würdigung. Eine erfolgreiche Revision setzt fundierte strafprozessuale Kenntnisse und eine sorgfältige Aufarbeitung der Verfahrensakten voraus.

Strafverfahren

Urteil überprüfen

Die Revision ist eine letzte juristische Chance. Wir prüfen Ihr Urteil auf Rechtsfehler und begründen die Revision sorgfältig.